Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Haftungsausschluss:
Alle auf diesen Internetseiten veröffentlichten Daten und Preise sowie Leistungs- und Servicebeschreibungen unterliegen eventuellen Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Inhalte dieser Website laufend zu aktualisieren. Gleichwohl können wir keine Garantie oder Haftung für die Vollständigkeit und jederzeitige inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Eine Haftung hierfür können wir in keinem Fall übernehmen. Alle angegebenen Motorradtransportpreise gelten ab Solingen. Angegebene Flugpreise gelten ab dem jeweilig ausgeschriebenen Abflughafen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Reisevertragsbedingungen von AbenteuerMotorrad
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (kurz: Reise-AGBs) gelten für alle Reisen oder Sonder-Events sowie für sonstige Leistungen zwischen AbenteuerMotorrad, Felice Mario Salerno, Erikaweg 7d, D-42697 Solingen, nachfolgend „Veranstalter“ oder AM genannt und Ihnen als Kunde, nachfolgend Teilnehmer oder Kunde genannt. Teilnehmer oder Kunden sind Verbraucher gemäß § 13 BGB sowie Unternehmer gemäß § 14 BGB gleichermaßen.
Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich, es sei denn, wir hätten ausdrücklich diesen Bedingungen zugestimmt.
2. Reiseleistungen
(1) Unsere Reiseangebote sind freibleibend. Grundlage des jeweiligen Angebotes ist die Reisebeschreibung sowie die diesbezüglichen weiteren Informationen der jeweiligen Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Etwaige Orts- und/oder Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen sind für den Veranstalter nicht verbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart und zur Grundlage des Reisevertrages gemacht werden.
(2) Etwaige Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss von dem vereinbarten Reiseinhalt abweichen, jedoch notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit es sich nicht um erhebliche Änderungen handelt und sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind. Im Falle derartiger Leistungsänderungen oder -abweichungen ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung hat der Kunde das Recht von dem Reisevertrag zurückzutreten. Sofern es dem Veranstalter möglich ist, wird der Veranstalter dem Kunden eine Umbuchung für eine mindestens gleichwertige Reise anbieten.
3. Vertragsabschluss / Reisebestätigung
(1) Eine verbindliche Reiseanmeldung (Buchung) kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (Email, Internet) erfolgen.
Im Falle der Buchung auf elektronischem Wege muss der Kunde seine gewünschte Reise sowie die erforderlichen Angaben im Rahmen des Anmeldeformulars eingeben. Durch Anklicken des Buttons "Absenden" gibt der Kunde sodann eine verbindliche Reiseanmeldung (Buchung) für die unter der jeweiligen Reisenummer (Tour-Nr.), oder Tourbezeichnung hinterlegten Reiseleistungen im Sinne von § 145 BGB ab. Vor seiner Buchung kann der Kunde sämtliche von ihm vorgenommenen Eingaben korrigieren. Korrekturen sind möglich mittels Nutzung der Tastatur- und Mausfunktionen im Rahmen des Anmeldevorgangs. Vor Abgabe einer verbindlichen Buchung ist ein Abbruch der Buchung jederzeit durch Schließen des Internetbrowsers oder durch Nutzung des „Zurück-Buttons“ des Internetbrowsers möglich. Der Kunde erhält vom Veranstalter eine Eingangsbestätigung seiner Buchung per Email unmittelbar nach dem Absenden seiner Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Buchungsauftrages durch den Veranstalter dar. Ein Reisevertrag über die gebuchte Reise kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden innerhalb von zehn Tagen nach Absendung seiner Anmeldung eine Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) übersendet.
(2) Weicht die Reisebestätigung vom Veranstalter von der Buchung des Kunden ab, ist der Kunde an seine Buchung nicht länger gebunden. In diesem Fall handelt es sich bei der Reisebestätigung vom Veranstalter um ein neues Angebot, an das sich der Veranstalter für die Dauer von zehn Tagen gebunden hält. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Kunde gegenüber dem Veranstalter die Annahme innerhalb dieser zehn Tage durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
(3) Sofern der Kunde für weitere Personen eine Reise bucht, haftet der Kunde für alle sich daraus ergebenden vertraglichen Pflichten der von ihm mit angemeldeten weiteren Personen, sofern er diese Verpflichtung ausdrücklich und durch gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Mit Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss über die jeweilige Reise erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung übersandt. Auf eine schriftliche Reisebestätigung kann verzichtet werden und ist darüber hinaus nicht verpflichtend, wenn die Buchung des Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird (§ 6 BGB-InfoV).
(5) Diese allgemeinen Reisebedingungen, die Bestelldaten sowie die Verbraucherinformationen, werden beim Veranstalter gespeichert. Die Speicherung der Daten ist befristet, weshalb der Kunde ggf. selbst einen Ausdruck oder eine Speicherung vorzunehmen hat.
4. Preise / Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und sofern dem Kunden bereits ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde (sofern für die jeweilige Reise Vorgesehen), ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises, höchstens jedoch 595,-€ zuzüglich der vom Teilnehmer eventueller zugebuchten Zusatzleistungen pro Reiseteilnehmer, zur Zahlung fällig. Die restliche Zahlung des Reisepreises ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Übergabe des Sicherungsscheins (sofern für die jeweilige Reise Vorgesehen), zur Zahlung fällig und sofern die Reise nicht mehr gemäß Nr. 9 dieser Reise-AGB (Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt gegenüber dem Veranstalter bedarf der Schriftform und gilt ab Tag der Zustellung auf dem Postweg oder per Fax bzw. Mail und hat zu erfolgen an: AbenteuerMotorrad, Felice Mario Salerno, Erikaweg 7d, D-42697 Solingen,
(2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesamtreisepreis verlangen. Diese Entschädigung kann der Veranstalter nur verlangen, sofern der Rücktritt des Kunden nicht vom Veranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
(3) Die Entschädigung ist zeitlich nach dem erklärten Rücktritt des Kunden vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn gestaffelt. Dabei wird die Entschädigung prozentual im Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Reiseleistungen vom Veranstalter berücksichtigt. Die Entschädigung berechnet sich nach dem Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden für Pauschalreisen wie folgt:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts sowie bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
(4) Die Entschädigung berechnet sich nach dem Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden für Individuallreisen wie folgt:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts sowie bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
(5) Die entstandenen Kosten bei Individuallreisen für Flug, Bahn oder Fährtickets sowie die Anteiligen Stornokosten für Hotelbuchungen und Leistungen sind im vollem Umfang der angefallenen Kosten dem Veranstalter zu entrichten.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Veranstalter überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden, als die geltend gemachte Pauschale, entstanden ist. Dem Kunden steht ungeachtet der vorstehenden Bedingungen das Recht zu, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
(7) Für gebuchte Reisen und Veranstaltungen inklusive Flugbuchungen, gelten unabhängig der Entschädigungen gemäß Ziffer 5, die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Flugbuchungen mit Basic Tarifen können nicht Storniert werden.
(8) Entschädigungssätze für sonstige touristische bzw. individuelle Einzel.- u. Reiseleistung(en): Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, hinzugebuchte Sonderausflüge, Workshops, Wellnesspakete, sowie Hinzugebuchte Hotel oder Einzelzimmerleistungen, unterfallen nicht oder nur teilweise den pauschalierten Stornosätzen und können im Einzelfall variieren. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen des jeweiligen Landes und Erfüllungsgehilfen/Vertragspartner unter Berücksichtigung des Werts der von AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) ersparten Aufwendungen sowie dessen, was AbenteuerMotorrad durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.
6. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt AM bei Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 31. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5. berechnet. Die Umbuchung ist für Pauschal sowie Individualreisen mit Linienflügen sowie sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil AM Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass AM keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.
(3) Unabhängig gemäß Ziffer 6. (1), wird dem Teilnehmer für eventuell zusätzlich anfallende Umbuchungskosten / Namensänderungen durch dritte (Reiseagenturen, Fluggesellschaften oder andere Vertragspartner), diese in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Flugpreis bei Flugumbuchungen höher als der vom Teilnehmer ursprünglich bezahlte Preis, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
7. Mängelanzeige / Abhilfe/ Minderung
(1) Der Kunde kann vom Veranstalter Abhilfe verlangen, sofern die Reise nicht vertragsgemäß vom Veranstalter erbracht wird. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Dies gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, unverzüglich seine Mängelanzeige der Reiseleitung am Urlaubsort / während der Reise zur Kenntnis zu bringen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, so ist die Mängelanzeige dem Veranstalter gegenüber zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. vom Veranstalter für die Dauer der Reise wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung bzw. spätestens mit Erhalt der Reiseunterlagen entsprechend informiert. Der Veranstalter sowie die Reiseleitung des Veranstalters wird soweit möglich, für entsprechende Abhilfe sorgen. Die Reiseleitung vom Veranstalter ist jedoch nicht berechtigt, etwaige Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
(2) Bevor der Kunde den Reisevertrag wegen eines nach § 651c BGB bezeichneten Reisemangels gemäß § 651e BGB oder aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigt, muss dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Ist die Abhilfe unmöglich oder verweigert der Veranstalter die Abhilfe, so entfällt die Fristsetzung zur Abhilfe. Gleiches gilt, wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes und für den Veranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Ersatzreisender
(1) Der Kunde kann einen Ersatzreisenden benennen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf hierzu der Mitteilung an den Veranstalter. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Ersatzreisenden widersprechen, wenn der Ersatzreisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.
(2) Tritt ein Dritter (Ersatzreisender) an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers (Kunden), ist der Veranstalter berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten eine Pauschale in Höhe von € 50,- zu verlangen. Es bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist.
9. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss entsprechender Reiseversicherungspakete sowie ggf. einer Reiserücktrittskostenversicherung, einschließlich der Kostendeckung einer Rückführung im Falle von Krankheit oder Unfall. Ebenfalls empfohlen vom Veranstalter, wird der Abschluss einer Unfallversicherung. Soweit AbenteuerMotorrad (Felice Salerno), oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter / Mindestteilnehmer
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abzusagen und vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern dem Veranstalter in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl angegeben hat und sofern ein Zeitpunkt benannt wird, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden die Erklärung über die Absage/Kündigung zugegangen sein muss. Zudem muss der Veranstalter in der Reisebestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und den spätestens Rücktrittstermin (Rücktrittsfrist) deutlich hinweisen oder dort auf die entsprechende Reisebeschreibung (Reiseleistungen) verweisen. Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte der Veranstalter bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich sein Rücktrittsrecht ausüben. Im Falle des Rücktritts/Kündigung der Reise durch Veranstalter wird der Kunde hierüber unverzüglich unterrichtet und erhält etwaige geleistete Zahlungen umgehend zurück erstattet.
(2) Zahlt der Kunde die Anzahlung und/oder den restlichen Reisepreis nicht fristgerecht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach entsprechender Mahnung unter Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist in diesem Falle berechtigt von dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Nr. 5. dieser Reise-AGB (Rücktrittsgebühren) erstattet zu verlangen.
(3) Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Veranstalter die Reise bzw. den Reiseablauf nachhaltig stört. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde sich derartig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; Der Veranstalter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was dem Veranstalter aufgrund einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von etwaigen Leistungsträgern ersparten bzw. gutgeschriebenen Beträge.
11. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände – Höhere Gewalt
Im Falle der Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt verweist der Veranstalter auf § 651j BGB. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
12. Haftung
(1) Die vertragliche Haftung vom Veranstalter auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Diese Beschränkung gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als solche lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen etc.), sofern diese Fremdleistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners der Fremdleistung als eine solche Fremdleistung deutlich gekennzeichnet wurden, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht als Bestandteil des Reisevertrages sowie der enthaltenen Reiseleistungen gelten. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom vertraglichen Ausgangsort der Reise zum vertraglichen Zielort der Reise, vertraglich vorgesehene Zwischenbeförderungen während der Reise und/oder vertraglich vorgesehene Unterbringungen für die Dauer der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom Veranstalter hierfür ursächlich geworden ist.
13. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der oben angegebenen Anschrift geltend zu machen. § 174 BGB ist nicht anzuwenden. Nach dem Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
(2) Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
(1) Der Veranstalter informiert den Kunden über die jeweiligen Bestimmungen von Pass,- Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes vor Vertragsabschluss sowie über etwaige Änderungen vor Reisebeginn. Sofern der Kunde nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft ist, gibt das jeweils zuständige Konsulat hierüber entsprechende Auskunft. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter über Besonderheiten in der Person des Kunden oder etwaiger Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit etc.) rechtzeitig zu informieren.
(2) Der Kunde ist für das Vorhandensein und Mitführen etwaiger behördlich notwendiger Reisedokumente verantwortlich. Hierunter fallen auch erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aufgrund der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften dem Kunden bzw. dem Veranstalter entstehen, wie z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten etc. gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter den Kunden hierüber nicht, unzureichend oder fehlerhaft informiert hat.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Gerichtsstand wegen Streitigkeiten aus dem zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Reisevertrag ist der Firmensitz des Veranstalters soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen für geführte Motorrad u. Roller Touren
Das teilnehmen an der geführten Motorrad / Roller-Tour oder Rennstreckentraining geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer tragen die alleinige zivil -und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Soziusfahrer sowie Bewerber erklären mit Abgabe und Unterzeichnung dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der geführten Tour entstehen. Und zwar gegen den Veranstalter AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) und den Tour-Guides oder deren Helfer. (Dieses gilt auch gegenüber dritten Personen)
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung dem Veranstalter AbenteuerMotorrad beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Wenn sowohl der Veranstalter AM (Felice Salerno) als Halterin als auch der Teilnehmer als Fahrzeugführer für den Schaden eines Dritten ersatzpflichtig ist, ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter AM im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen des geschädigten Dritten in vollem Umfang freizustellen.
Der Veranstalter AM (Felice Salerno) und die Tour-Guides sowie Instruktoren, stehen bei einem Unfall für evtl. Schadenersatz-Klagen nicht ein. Es bestehen durch den eingegangenen Vertrag mit dem Veranstalter AM (Felice Salerno) keine Kasko-Versicherungen für die gefahrenen Motorräder. Den Ausführungen und Weisungen der Tour-Guides u. Instruktoren ist Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind verpflichtet sich stets bei geführten Straßentouren an die Regeln der STVO zu halten, und während der Fahrt nur mit ausreichender Motorrad Schutzbekleidung zu fahren, sowie jedes Risiko zu vermeiden.
Keine Haftung für Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strecken und Straßen die samt Zubehör verursacht werden, sowie gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und stellen.
Keine Haftung der oben genannten Stellen bei Personenschäden von Leib u. Leben. Keine Haftung der anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer und Eigentümer oder Halter der anderen Fahrzeuge.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch Außervertraglicher Haftung und aus Ansprüchen unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorher stehender Haftungsklausel unberührt. Alle vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten zu Gunsten AM (Felice Salerno) als Veranstalter und ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer Tourguides.
AbenteuerMotorrad (F. Salerno) hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Teilnehmer und oder gesetzliche Vertreter gestattet dem Veranstalter die Auswertung der angegebenen Daten und Bildmaterials. Mit der Verarbeitung der Daten und Bilder sowie Film.- u. Videoaufnahmen erklärt sich der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigter des Teilnehmers einverstanden. Diese Genehmigung ist freiwillig und gilt unbefristet.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Krankenversicherung bzw. einer priv. Auslandskrankenversicherung sein, sowie im Besitz eines Gültigen Motorradführerscheins für das jeweilig gefahrene Fahrzeug sein. Im Übrigen gelten die AGB's des Veranstalters AM (Felice Salerno) einsehbar unter www.abenteuermotorrad.de Diese werden mit Abgabe der Anmeldung und der Unterschrift (außer bei Online Anmledungen) Akzeptiert und bestätigt.
Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen für Rennstreckentrainings
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von AbenteuerMotorrad (Felice Salerno).
Der Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter), nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter AbenteuerMotorrad, dessen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung Mitwirkenden Kooperationspartner, den Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
AbenteuerMotorrad (F. Salerno) hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Teilnehmer und oder gesetzliche Vertreter gestattet dem Veranstalter die Auswertung der angegebenen Daten und Bildmaterials. Mit der Verarbeitung der Daten und Bilder sowie Film.- u. Videoaufnahmen erklärt sich der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigter des Teilnehmers einverstanden. Diese Genehmigung ist freiwillig und gilt unbefristet.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Schutzbekleidung:
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls o.ä. zu schützen!
Auf allen Veranstaltungen von AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:
- Integralhelm
- Rückenprotektor
- Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)
- Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
- Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)
Bei Motorrad Trainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt. Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Speer Racing GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
Technische Bestimmungen:
Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug (gleich ob Motorrad oder Motorroller) muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte, sowohl für Motorrad als auch für Motorroller:
- Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
- Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
- AbentuerMotorrad oder deren Vertragspartner bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
- Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)
Darüber hinaus gelten für Motorräder folgende Regelungen:
- Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
- Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
- Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
- Auf mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Rennen angeboten und durchgeführt werden, muss zusätzlich die Ölablassschraube mit Draht gesichert sein und ausschließlich reines Wasser (kein Frostschutzmittel) sich im Kühlsystem befinden.
Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) oder dessen Vertragspartner ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
Verhalten während der Veranstaltung:
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
- Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von AbenteuerMotorrad und dessen Vertragspartner sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
- Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
- Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
- Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!
AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) oder dessen Vertragspartner bieten auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) oder dessen Vertragspartner ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
Transponder:
Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet (Nicht bei jeder Veranstaltung). Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Rundenzeiten werden nur auf Wunsch des einzelnen Teilnehmers und gegen Gebühr veröffentlicht. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Überlassung einer Kaution/Pfands durch den Teilnehmer. Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für Reparatur oder Ersatz aufzukommen. Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurück geben, so fällt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung von EUR 5,-- pro Tag an, die der Teilnehmer dann bei Rückgabe an die Firma AbenteuerMotorrad (Felice Salerno) zu bezahlen hat; er erhält erst dann seine Kaution/Pfand zurück.
Anmelde, Zahlungs.- und Stornierungsbedingungen:
- Der Teilnehmer ist nur dann für die Veranstaltung bzw. den Lehrgangskurs oder das Rennstreckentraining verbindlich registriert, wenn die Anmeldung über das Online Anmeldeformular bzw. über das pdf Anmeldeformular von AbenteuerMotorrad erfolgt ist.
Nach Anmeldung des Teilnehmers wird die jeweilige Lehrgangs,- Kursgebühr sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen. Erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist der Platz für den Teilnehmer fix reserviert. Nach Eingang der Online Anmeldung erhält der Teilnehmer hierüber eine Eingangsbestätigung. Die Teilnahmebestätigung mit allen weiteren Infos bzgl. der Veranstaltung, werden spätestens 5-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn versendet. Über den Zahlungseingang der Teilnehmergebühr erhält der Teilnehmer keine gesonderte Bestätigung.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Unterschrift des Teilnehmers und/oder der Einreichung der Anmeldung, auch bei nicht Fristgerechtem Zahlungseingang, ein verbindlicher Vertrag entsteht. Bei einer Stornierung oder Änderung einer Einschreibung werden jeweils 25 € administrative Kosten berechnet. Bei einer Stornierung ab dem 31. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, wird dem Teilnehmer kein Geld mehr zurückerstattet. Im Falle dessen das der Teilnehmer der Aufforderung die Teilnehmergebühr nach Eingang der Anmeldung beim Veranstalter AbenteuerMotorrad (Felice Salerno), innerhalb von 7 Tagen zu entrichten, ohne vorheriger schriftliche Stornierung, nicht nachkommt, wird dem Teilnehmer die Teilnehmergebühr nachträglich berechnet und in Rechnung gestellt.
- Wir weisen darauf hin, dass der Teilnehmer über eine Krankenversicherung verfügen muss, empfehlenswert wäre eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung.
- Kooperationspartner und Veranstalter vor Ort sind AbenteuerMotorrad mit Sitz in 42697 Solingen, die Motorsportschool Zolder mit Sitz in 2200 Herentals/Belgien, ADAC Rennstreckentraining Doc Scholl mit Sitz in 06420 Könnern.
Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen für Kids Drift Academy
Die Teilnehmer/-innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Die Teilnehmer u. ihre Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer u. ihre Erziehungsberechtigten erklären mit Abgabe der Nennung/Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter AbenteuerMotorrad (F. Salerno), die Streckenposten, medizinisches Personal, die Gelände bzw. Streckenbetreiber u. Eigentümer, Sponsoren u. Partnern und alle anderen Personen u. Helfern, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- u. Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training der Kids-Drift Academy des Veranstalters AbenteuerMotorrad (F. Salerno) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung/Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die AbenteuerMotorrad (F. Salerno) nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so verfällt das Nenngeld. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und Leistungen Dritter abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
- Wir weisen darauf hin, dass der Teilnehmer über eine Krankenversicherung verfügen muss. Jedem Teilnehmer empfehlen wir im Besitz einer Unfallversicherung zu sein bzw. diese dringend abzuschließen. Der Teilnehmer/ gesetzliche Vertreter des Teilnehmers versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Das Mindestalter, das zur Teilnahme an der Kids-Drift Academy berechtigt, beträgt 6 Jahre (selbstständiges Anfahren u. Abbremsen vorausgesetzt), das Höchstalter beträgt je nach Körpergröße zwischen 13 bis max. 15 Jahre. Der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter des Teilnehmers garantiert mit Abgabe der Nennung/Anmeldung den einwandfreien, gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers und dessen Fahrtüchtigkeit. Für Schäden oder Verletzungen die der Teilnehmer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, anderen Personen oder sich selber zufügt -trägt der Teilnehmer in vollem Umfang bzw. der gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung.
Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch nicht Befolgung von Anweisungen der Instruktoren, durch rücksichtslose oder riskante Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer oder sich selbst, wird er vom Training ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Strecke oder dem Veranstaltungsgelände und damit verbundene Anlagen, wird er bzw. der gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigter des Teilnehmers in Höhe des entstandenen Schadens Haftbar gemacht.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet ausreichende Motorradschutzbekleidung zu tragen bzw. die vom Veranstalter gestellten Schutzkleidungen und Protektoren sowie nach Möglichkeit knöchelhohe und feste Schuhe während des Fahrens, zu tragen. Eine Nichtbeachtung dieser Regelung führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Auf eine Rückerstattung des Nenngeldes hat der Teilnehmer/gesetzliche Vertreter des Teilnehmers kein Anrecht.
AbenteuerMotorrad (F. Salerno) hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Teilnehmer und oder gesetzliche Vertreter gestattet dem Veranstalter die Auswertung der angegebenen Daten und Bildmaterials. Mit der Verarbeitung der Daten und Bilder sowie Film.- u. Videoaufnahmen erklärt sich der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigter des Teilnehmers einverstanden. Diese Genehmigung ist freiwillig und gilt unbefristet.
Alle Teilnehmer und deren jeweils gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten müssen vor Beginn des Trainings bei der Einschreibung vorstellig werden und sich anmelden. Die Teilnehmer müssen an der Fahrerbesprechung bzw. Unterweisung persönlich anwesend sein. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung kann eine Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgen. Auf eine Rückerstattung des Nenngeldes hat der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter des Teilnehmers kein Anrecht.
Das Betreten der Strecke oder des Parcours und der Sicherheitsbereiche ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Jeder Teilnehmer/-in und Helfer/-in oder Angehörige und Verwandte der Teilnehmer haben den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren oder Missachtung von Anweisungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Zahlungsart und Zahlungsbedingungen:
Der Teilnehmer ist nur dann für die Veranstaltung bzw. den Lehrgangskurs oder das Rennstreckentraining verbindlich registriert, wenn die Anmeldung über das Online Anmeldeformular bzw. über das pdf Anmeldeformular von AbenteuerMotorrad erfolgt ist.
- Nach Anmeldung des Teilnehmers wird die jeweilige Lehrgangs,- Kursgebühr sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen. Erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist der Platz für den Teilnehmer fix reserviert. Nach Eingang der Online Anmeldung erhält der Teilnehmer hierüber eine Eingangsbestätigung. Die Teilnahmebestätigung mit allen weiteren Infos bzgl. der Veranstaltung, werden spätestens 5-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn versendet. Über den Zahlungseingang der Teilnehmergebühr erhält der Teilnehmer keine gesonderte Bestätigung.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Unterschrift des Teilnehmers und der Einreichung der Anmeldung auch bei nicht Fristgerechtem Zahlungseingang ein verbindlicher Vertrag entsteht. Bei einer Stornierung oder Änderung einer Einschreibung werden jeweils 25 € administrative Kosten berechnet. Bei einer Stornierung ab dem 31. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, wird dem Teilnehmer kein Geld mehr zurückerstattet. Im Falle dessen das der Teilnehmer der Aufforderung die Teilnehmergebühr nach Eingang der Anmeldung beim Veranstalter AbenteuerMotorrad (Felice Salerno), innerhalb von 7 Tagen zu entrichten, ohne vorheriger schriftliche Stornierung, nicht nachkommt, wird dem Teilnehmer die Teilnehmergebühr nachträglich berechnet und in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmungen zum Haftungsausschluss und die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die unter www.abenteuermotorrad.de einzulesenden AGB's des Veranstalters AbenteuerMotorrad (F.Salerno) sind gelesen und werden durch die Unterschrift bzw. Anerkennung dieser, bei Onlineanmeldung, des Teilnehmers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters/Erziehungsberechtigten anerkennend bestätigt. Änderungen bzw. Absprachen, die hiervon abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.